Norm
AO §23Rechtssatz
Die Sicherung der Pensionsansprüche im Rahmen der durch Wertpapiere zur Deckung der Pensionsrückstellung bildenden Sondermasse als bevorrechtete Forderung im Sinn des § 23 AO erfasst nur Wertpapiere, die für diesen Zweck tatsächlich vorhanden sind.Die Sicherung der Pensionsansprüche im Rahmen der durch Wertpapiere zur Deckung der Pensionsrückstellung bildenden Sondermasse als bevorrechtete Forderung im Sinn des Paragraph 23, AO erfasst nur Wertpapiere, die für diesen Zweck tatsächlich vorhanden sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115760Im RIS seit
13.10.2001Zuletzt aktualisiert am
29.04.2013