RS OGH 2001/9/18 14Os105/01

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Veröffentlicht am 18.09.2001
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Norm

StGB §1 Abs1
StPO §292 letzter Satz

Rechtssatz

Bei der aus Anlass einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes vorzunehmenden Urteilsaufhebung wegen zur Tatzeit nicht mehr bestehender gesetzlicher Strafdrohung (hier nach § 165 StGB idF vor BGBl 1993/527) geht der OGH zugunsten des Verurteilten von den im Urteil unangefochten gebliebenen Feststellungen aus und spricht gemäß § 259 Z 3 StPO frei (vgl auch 14 Os 12/97).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115683

Dokumentnummer

JJR_20010918_OGH0002_0140OS00105_0100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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