Norm
ASGG §89 Abs2Rechtssatz
Auch Urteile mit Formulierungen wie "Der Sozialversicherungsträger ist schuldig, die (begehrte) Leistung 'im gesetzlichen Ausmaß' zu erbringen", sind als feststellende Grundurteile im Sinne des § 89 Abs 2 ASGG zu deuten.Auch Urteile mit Formulierungen wie "Der Sozialversicherungsträger ist schuldig, die (begehrte) Leistung 'im gesetzlichen Ausmaß' zu erbringen", sind als feststellende Grundurteile im Sinne des Paragraph 89, Absatz 2, ASGG zu deuten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115846Im RIS seit
25.09.2001Zuletzt aktualisiert am
14.11.2023