Norm
EO §382aRechtssatz
Eine endgültige Unterhaltsfestsetzung in Höhe der vorläufigen, der die Aufhebung einer einstweiligen Verfügung nach § 382a EO auf Gewährung eines vorläufigen Vorschusses folgt, verwandelt einen "unechten Titelvorschuss" nach § 4 Z 5 UVG nicht in einen Titelvorschuss nach § 4 Z 1 UVG.Eine endgültige Unterhaltsfestsetzung in Höhe der vorläufigen, der die Aufhebung einer einstweiligen Verfügung nach Paragraph 382 a, EO auf Gewährung eines vorläufigen Vorschusses folgt, verwandelt einen "unechten Titelvorschuss" nach Paragraph 4, Ziffer 5, UVG nicht in einen Titelvorschuss nach Paragraph 4, Ziffer eins, UVG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115836Dokumentnummer
JJR_20010926_OGH0002_0070OB00194_01G0000_002