RS OGH 2001/10/9 5Ob208/01a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.10.2001
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Norm

MRG §18 ff

Rechtssatz

Wenn daher der Vermieter selbst die Durchführung von Erhaltungsarbeiten anstrebt und dafür eine Mietzinserhöhung nach §§18 ff MRG verlangt, ist die Unwirtschaftlichkeit der Erhaltungsarbeiten nicht zu prüfen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0076403

Dokumentnummer

JJR_20011009_OGH0002_0050OB00208_01A0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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