Norm
AlVG §8Rechtssatz
Während der Dauer des Arbeitslosengeldbezuges ist der Eintritt der Arbeitsunfähigkeit nach den Verweisungsbestimmungen des pensionsrechtlichen Invaliditätsbegriffs beziehungsweise Berufsunfähigkeitsbegriffs zu bestimmen. Dabei dürfen die Zumutbarkeitskriterien des § 9 Abs 2 AlVG nicht ausser Acht gelassen werden.Während der Dauer des Arbeitslosengeldbezuges ist der Eintritt der Arbeitsunfähigkeit nach den Verweisungsbestimmungen des pensionsrechtlichen Invaliditätsbegriffs beziehungsweise Berufsunfähigkeitsbegriffs zu bestimmen. Dabei dürfen die Zumutbarkeitskriterien des Paragraph 9, Absatz 2, AlVG nicht ausser Acht gelassen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115875Im RIS seit
09.11.2001Zuletzt aktualisiert am
02.02.2024