Norm
EO §390 VRechtssatz
Für eine analoge Anwendung des § 402 Abs 1 EO auf Beschlüsse über die Höhe der Sicherheitsleistung spricht, dass damit (allenfalls) auch über das weitere Schicksal der einstweiligen Verfügung entschieden wird.Für eine analoge Anwendung des Paragraph 402, Absatz eins, EO auf Beschlüsse über die Höhe der Sicherheitsleistung spricht, dass damit (allenfalls) auch über das weitere Schicksal der einstweiligen Verfügung entschieden wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115715Im RIS seit
15.11.2001Zuletzt aktualisiert am
16.09.2014