Norm
AußStrG §14a Abs3Rechtssatz
Aus dem Fehlen eines dem § 14a Abs 4 AußStrG entsprechenden ausdrücklichen Rechtsmittelausschlusses in § 14a Abs 3 AußStrG kann nicht auf die Zulässigkeit eines Rekurses gegen einen solchen Ausspruch geschlossen werden.Aus dem Fehlen eines dem Paragraph 14 a, Absatz 4, AußStrG entsprechenden ausdrücklichen Rechtsmittelausschlusses in Paragraph 14 a, Absatz 3, AußStrG kann nicht auf die Zulässigkeit eines Rekurses gegen einen solchen Ausspruch geschlossen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115727Dokumentnummer
JJR_20011018_OGH0002_0060OB00038_01H0000_001