RS OGH 2001/10/22 1Ob298/00f, 5Ob212/04v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.10.2001
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Norm

ABGB §266
ABGB §267
ABGB §282 B
RATG allg

Rechtssatz

Ein zum Sachwalter bestellter Rechtsanwalt kann für gerichtliche Eingaben und Verhandlungen, für die Abfassung von Urkunden und dergleichen eine nach dem Rechtsanwaltstarif zu bemessende Vergütung unter der Voraussetzung fordern, dass sich auch ein anderer Kurator für Rechnung des Pflegebefohlenen der Hilfe eines Rechtsanwalts hätte bedienen dürfen.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 298/00f
    Entscheidungstext OGH 22.10.2001 1 Ob 298/00f
  • 5 Ob 212/04v
    Entscheidungstext OGH 29.10.2004 5 Ob 212/04v
    Vgl auch; Beisatz: Hier: Verlassenschaftskurator. (T1); Beisatz: Der Außerstreitrichter hat auch über das Begehren des Kurators auf Bevorschussung von (beträchtlichen) Pauschalgebühren zu entscheiden. (T2); Veröff: SZ 2004/154

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115753

Im RIS seit

21.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.07.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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