Norm
ABGB §266Rechtssatz
Ein zum Sachwalter bestellter Rechtsanwalt kann für gerichtliche Eingaben und Verhandlungen, für die Abfassung von Urkunden und dergleichen eine nach dem Rechtsanwaltstarif zu bemessende Vergütung unter der Voraussetzung fordern, dass sich auch ein anderer Kurator für Rechnung des Pflegebefohlenen der Hilfe eines Rechtsanwalts hätte bedienen dürfen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115753Im RIS seit
21.11.2001Zuletzt aktualisiert am
15.07.2014