RS OGH 2001/10/22 1Ob112/01d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.10.2001
beobachten
merken

Norm

KO §30 Abs1 Z1

Rechtssatz

Die Begebung eines Inhaberschecks durch den Verpflichteten anlässlich einer Zwangsvollstreckung an den Gerichtsvollzieher ist bei Prüfung der Anfechtungsvoraussetzungen nach § 30 Abs 1 Z 1 KO einer Barzahlung gleichzuhalten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115978

Dokumentnummer

JJR_20011022_OGH0002_0010OB00112_01D0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten