RS OGH 2001/10/24 9ObA234/01d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.10.2001
beobachten
merken

Norm

ASGG §46 Abs1

Rechtssatz

Die Verneinung einer "mutwilligen Rechtsausübung" bildet keine Rechtsfrage im Sinn des § 46 Abs 1 ASGG. Eine Verletzung der Treuepflicht dem Dienstgeber gegenüber besteht nicht darin, eine rechtlich zulässige Kündigungsanfechtung bei völlig klarer Rechtslage und Verletzung zwingender Rechtsvorschriften durch den Arbeitgeber zu Lasten eines Dritten (des Insolvenz-Ausfallsgeld-Fonds) nicht vorzunehmen.

Hier: Anfechtung einer rechtsunwirksamen Kündigung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115764

Dokumentnummer

JJR_20011024_OGH0002_009OBA00234_01D0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten