Norm
StPO §263 Abs2Rechtssatz
Die mündliche Ausdehnung in einem früheren anderen Verfahren stellt - selbst im Fall prozessordnungsgemäßer Erledigung nach § 263 Abs 2 StPO - ohne (neue) Anklageerhebung oder (den Kriterien des § 263 StPO entsprechende neuerliche) Ausdehnung der Anklage in der Hauptverhandlung keine für das spätere Verfahren wirksame Verfolgungshandlung dar.Die mündliche Ausdehnung in einem früheren anderen Verfahren stellt - selbst im Fall prozessordnungsgemäßer Erledigung nach Paragraph 263, Absatz 2, StPO - ohne (neue) Anklageerhebung oder (den Kriterien des Paragraph 263, StPO entsprechende neuerliche) Ausdehnung der Anklage in der Hauptverhandlung keine für das spätere Verfahren wirksame Verfolgungshandlung dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0119097Im RIS seit
15.12.2001Zuletzt aktualisiert am
04.02.2025