Norm
ASVG §60 Abs1Rechtssatz
Aus § 60 Abs 1 ASVG ergeben sich keinerlei Beschränkungen für den Abzug der auf nachzuzahlendes Entgelt entfallenden Sozialversicherungsbeträge. Was hingegen die dem Arbeitnehmer bereits zugeflossenen Entgelte betrifft, kann vom nachzuzahlenden Entgelt nicht mehr als ein nicht periodenkongruenter (= nicht auf die nachzuzahlenden Entgelte entfallender) Sozialversicherungsbeitrag in Abzug gebracht werden, und dieser eine Beitrag auch nur, wenn die nachträgliche Entrichtung nicht vom Dienstgeber verschuldet worden ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115819Dokumentnummer
JJR_20011115_OGH0002_008OBA00063_01Z0000_001