Norm
EO §41 Abs2Rechtssatz
Bei der Entscheidung über den Einschränkungsantrag wegen Überdeckung gemäß §41 Abs 2 EO können nicht die erlegten Sicherheiten den bereits zur Hereinbringung der Forderung begründeten Pfandrechten hinzugerechnet werden.Bei der Entscheidung über den Einschränkungsantrag wegen Überdeckung gemäß §41 Absatz 2, EO können nicht die erlegten Sicherheiten den bereits zur Hereinbringung der Forderung begründeten Pfandrechten hinzugerechnet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0116018Dokumentnummer
JJR_20011120_OGH0002_0030OB00093_01Z0000_002