RS OGH 2001/11/27 5Ob196/01m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.11.2001
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Norm

WEG 1975 §1 Abs1

Rechtssatz

Liegt schon nach den Bauplänen ein allseitig umbauter Raum, also ein Gebäudeteil vor, der von allgemeinen Teilen des Hauses erreichbar ist, kommt einem solchen Raum nach der Verkehrsauffassung selbständige wirtschaftliche Bedeutung zu (hier: "Bankomat").

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115898

Dokumentnummer

JJR_20011127_OGH0002_0050OB00196_01M0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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