RS OGH 2001/11/27 5Ob262/01t

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Veröffentlicht am 27.11.2001
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Norm

HGB §275

Rechtssatz

§ 275 HGB behandelt nur die Verantwortlichkeit des Abschlussprüfers gegenüber der geprüften Gesellschaft und der mit ihr verbundenen Unternehmen.Paragraph 275, HGB behandelt nur die Verantwortlichkeit des Abschlussprüfers gegenüber der geprüften Gesellschaft und der mit ihr verbundenen Unternehmen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0116079

Dokumentnummer

JJR_20011127_OGH0002_0050OB00262_01T0000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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