RS OGH 2001/11/27 1Ob265/01d, 9Ob32/02z, 7Ob8/07p, 2Ob111/07y, 8Ob39/09g, 1Ob239/08s, 6Ob167/10t, 1O

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Veröffentlicht am 27.11.2001
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Norm

ABGB §418
ABGB §1295 Abs2 III

Rechtssatz

Bei einem geringfügigen Grenzüberbau kann der Schikaneeinwand des Bauführers berechtigt sein, wenn eine Verhaltensweise des Grundnachbarn vorliegt, die weit überwiegend auf eine Schädigung des Bauführers abzielt, und die Wahrung und Verfolgung der sich aus der Freiheit des Eigentums ergebenden Rechte deutlich in den Hintergrund tritt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115858

Im RIS seit

27.12.2001

Zuletzt aktualisiert am

21.04.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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