RS OGH 2023/9/12 1Ob265/01d; 9Ob32/02z; 7Ob8/07p; 2Ob111/07y; 8Ob39/09g; 1Ob239/08s; 6Ob167/10t; 1Ob

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Veröffentlicht am 27.11.2001
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Rechtssatz

Bei einem geringfügigen Grenzüberbau kann der Schikaneeinwand des Bauführers berechtigt sein, wenn eine Verhaltensweise des Grundnachbarn vorliegt, die weit überwiegend auf eine Schädigung des Bauführers abzielt, und die Wahrung und Verfolgung der sich aus der Freiheit des Eigentums ergebenden Rechte deutlich in den Hintergrund tritt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115858

Im RIS seit

27.12.2001

Zuletzt aktualisiert am

24.10.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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