RS OGH 2024/1/23 5Ob266/01f; 6Ob241/02p; 1Ob304/02s; 2Ob38/05k; 6Ob195/13i; 2Ob131/13y; 8Ob65/15i; 1

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Veröffentlicht am 11.12.2001
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Rechtssatz

Dass der Geschäftsherr den Kaufpreis für die vertragsgemäß vermittelte Liegenschaft nicht aufbringen kann, ist für sich allein kein Grund, dem Makler den Provisionsanspruch abzuerkennen, und zwar vor allem dann nicht, wenn das Kaufangebot in keiner Weise von der Finanzierbarkeit des Kaufpreises abhängig gemacht wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0116248

Im RIS seit

10.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

14.02.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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