Norm
MRG §3Rechtssatz
Es gehört zum heute üblichen Standard einer elektrischen Anlage, damit eine Wohnung nicht nur beleuchten, sondern auch die heute in einem Haushalt üblichen Elektrogeräte - auch gleichzeitig - benützen zu können. Reicht die Anschlussleistung hiefür nicht aus, so handelt es sich bei der Abhilfe um eine Erhaltungsarbeit im Sinne des § 14 Abs 1 WEG iVm § 3 MRG.Es gehört zum heute üblichen Standard einer elektrischen Anlage, damit eine Wohnung nicht nur beleuchten, sondern auch die heute in einem Haushalt üblichen Elektrogeräte - auch gleichzeitig - benützen zu können. Reicht die Anschlussleistung hiefür nicht aus, so handelt es sich bei der Abhilfe um eine Erhaltungsarbeit im Sinne des Paragraph 14, Absatz eins, WEG in Verbindung mit Paragraph 3, MRG.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SteigleitungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0116140Im RIS seit
10.01.2002Zuletzt aktualisiert am
06.05.2014