RS OGH 2001/12/11 5Ob210/01w, 2Ob215/10x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.12.2001
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Norm

MRG §3
WEG 1975 §14 Abs1 Z1

Rechtssatz

Es gehört zum heute üblichen Standard einer elektrischen Anlage, damit eine Wohnung nicht nur beleuchten, sondern auch die heute in einem Haushalt üblichen Elektrogeräte - auch gleichzeitig - benützen zu können. Reicht die Anschlussleistung hiefür nicht aus, so handelt es sich bei der Abhilfe um eine Erhaltungsarbeit im Sinne des § 14 Abs 1 WEG iVm § 3 MRG.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Steigleitung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0116140

Im RIS seit

10.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

06.05.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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