Norm
MRG §37 Abs1 Z2Rechtssatz
Mangels ausdrücklicher oder schlüssiger gesetzlicher Zuweisung des Begehrens auf Bevorschussung von Erhaltungsarbeiten, die ein Mieter selbst durchzuführen beabsichtigt, in den Katalog des § 37 Abs 1 MRG, steht dieses für die Erledigung eines solchen Anspruchs nicht zur Verfügung.Mangels ausdrücklicher oder schlüssiger gesetzlicher Zuweisung des Begehrens auf Bevorschussung von Erhaltungsarbeiten, die ein Mieter selbst durchzuführen beabsichtigt, in den Katalog des Paragraph 37, Absatz eins, MRG, steht dieses für die Erledigung eines solchen Anspruchs nicht zur Verfügung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0116133Im RIS seit
17.01.2002Zuletzt aktualisiert am
15.09.2017