RS OGH 2025/8/13 6Ob307/01t; 2Ob87/11z; 6Ob99/25i

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Veröffentlicht am 20.12.2001
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Rechtssatz

Gründet der Kläger seinen Anspruch gegen andere Bringungsberechtigte nicht auf einen privatrechtlichen Titel, sondern auf ein ihm von der Agrarbehörde eingeräumtes Bringungsrecht, ist der Rechtsweg nicht zulässig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115952

Im RIS seit

19.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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