RS OGH 2002/1/24 8Ob248/01f

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Veröffentlicht am 24.01.2002
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Norm

ABGB §1489 IIA
EO §156 I
EO §156 IIC
EO §195

Rechtssatz

Die Verjährung des Schadenersatzanspruches wegen rechtswidriger Versteigerung beginnt jedenfalls mit Erteilung (und grundverkehrsbehördlicher Genehmigung) des Zuschlags, woran auch ein Überbot im Sinne der §§ 195 ff EO nichts ändert.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116084

Im RIS seit

23.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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