RS OGH 2002/1/29 1Ob268/01w

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Veröffentlicht am 29.01.2002
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Norm

Stmk LStVG 1964 §2 Abs1

Rechtssatz

Ein dringendes Verkehrsbedürfnis im Sinne des § 2 Abs 1 LStVG darf auch dann angenommen werden, wenn eine Strecke nicht die einzige Verbindung zu einem bestimmten Ort darstellt (VwGH ZfVB 1979/912; VwGH ZfVB 1978/1093). Ein solches Verkehrsbedürfnis ist auch nicht auf "Durchzugsstraßen" beschränkt (VwGH ZfVB 1986/255).Ein dringendes Verkehrsbedürfnis im Sinne des Paragraph 2, Absatz eins, LStVG darf auch dann angenommen werden, wenn eine Strecke nicht die einzige Verbindung zu einem bestimmten Ort darstellt (VwGH ZfVB 1979/912; VwGH ZfVB 1978/1093). Ein solches Verkehrsbedürfnis ist auch nicht auf "Durchzugsstraßen" beschränkt (VwGH ZfVB 1986/255).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116177

Dokumentnummer

JJR_20020129_OGH0002_0010OB00268_01W0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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