Norm
HGB §283Rechtssatz
Zwangsstrafen sind auch dann zu verhängen, wenn die Vorlage von mehrere Jahre zurückliegenden Jahresabschlüssen erzwungen werden soll.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116107Im RIS seit
02.03.2002Zuletzt aktualisiert am
28.12.2011