RS OGH 2009/6/9 6Ob14/02f, 1Ob109/02i, 5Ob33/08a, 1Ob107/09f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.01.2002
beobachten
merken

Rechtssatz

Ob eine Entschuldigung für die Nichtbefolgung einer gerichtlichen Anordnung (hier mehrmalige Nichtbefolgung des angeordneten Besuchsrechts) als berechtigt anzusehen ist, stellt eine Frage des Einzelfalls und somit keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung im Sinn des § 14 Abs 1 AußStrG dar.Ob eine Entschuldigung für die Nichtbefolgung einer gerichtlichen Anordnung (hier mehrmalige Nichtbefolgung des angeordneten Besuchsrechts) als berechtigt anzusehen ist, stellt eine Frage des Einzelfalls und somit keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung im Sinn des Paragraph 14, Absatz eins, AußStrG dar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116041

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten