RS OLG Wien 2002/02/20 16R17/02s

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Veröffentlicht am 20.02.2002
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Rechtssatz

Der Antrag auf Fällung eines Teilanerkenntnisurteiles löst nicht die Verpflichtung des § 54 Abs 1 ZPO aus, bei sonstigem Verlust des Kostenersatzanspruches ein Kostenverzeichnis zu übergeben.

Entscheidungstexte
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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