RS OGH 2002/2/21 8Ob31/02w

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Veröffentlicht am 21.02.2002
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Norm

ABGB §1489 A
MRG idF vor dem 3.WÄG §12 Abs3 Ca
  1. ABGB § 1489 heute
  2. ABGB § 1489 gültig ab 01.01.1975 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 496/1974

Rechtssatz

Die Bestreitung der Angemessenheit des nach § 12 Abs 3 MRG geforderten Mietzinses durch den neuen Betriebsinhaber im Verfahren nach § 37 Abs 3 MRG hat keinen Einfluss auf den Lauf der Verjährungsfrist für den im streitigen geltend zu machenden Anspruch auf Schadenersatz für die Vergangenheit wegen Nichtanzeige der Veräußerung.Die Bestreitung der Angemessenheit des nach Paragraph 12, Absatz 3, MRG geforderten Mietzinses durch den neuen Betriebsinhaber im Verfahren nach Paragraph 37, Absatz 3, MRG hat keinen Einfluss auf den Lauf der Verjährungsfrist für den im streitigen geltend zu machenden Anspruch auf Schadenersatz für die Vergangenheit wegen Nichtanzeige der Veräußerung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116085

Dokumentnummer

JJR_20020221_OGH0002_0080OB00031_02W0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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