Norm
MRG §6 Abs2Rechtssatz
Wenn mit der alsbaldigen Schaffung einer Sachlage zu rechnen ist, bei der die bewilligte Zwangsverwaltung ohnedies nach § 6 Abs 3 Z 3 MRG bald einzustellen sein würde, kann der Exekutionsantrag ungeachtet der abgelaufenen Frist abgewiesen werden (so bereits MietSlg 40.259).Wenn mit der alsbaldigen Schaffung einer Sachlage zu rechnen ist, bei der die bewilligte Zwangsverwaltung ohnedies nach Paragraph 6, Absatz 3, Ziffer 3, MRG bald einzustellen sein würde, kann der Exekutionsantrag ungeachtet der abgelaufenen Frist abgewiesen werden (so bereits MietSlg 40.259).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116301Im RIS seit
28.03.2002Zuletzt aktualisiert am
26.07.2021