RS OGH 2002/2/27 3Ob281/01x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.02.2002
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Norm

ABGB §1295 Abs1 IIf7g

Rechtssatz

Gerät eine Bank dadurch in einen Interessenkonflikt, dass zwei Kunden über ein von ihr zu finanzierendes Geschäft in Vertragsverhandlungen stehen, verlangen es die gegenüber beiden Kunden bestehenden vertraglichen oder vorvertraglichen Schutzpflichten und Sorgfaltspflichten nur, dass die Bank es peinlich vermeidet, einen der Kunden gegenüber dem anderen zu bevorzugen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116290

Dokumentnummer

JJR_20020227_OGH0002_0030OB00281_01X0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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