RS OGH 2002/3/7 8ObS316/01f

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Veröffentlicht am 07.03.2002
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Norm

IESG §3a Abs2 Z5

Rechtssatz

Unter "Lösung des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen" im Sinne des § 3a Abs 2 Z 5 IESG fällt auch eine Kündigung durch den Masseverwalter. Zur Wahrung des Ausfallgeldes ist es nicht erforderlich, dass der Arbeitnehmer zudem noch aus dem Arbeitsverhältnis vorzeitig austritt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116201

Dokumentnummer

JJR_20020307_OGH0002_008OBS00316_01F0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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