RS OGH 2021/6/24 8ObA110/01m, 9ObA21/04k, 9ObA130/08w, 8ObA77/11y, 9ObA135/11k, 9ObA122/11y, 9ObA25/

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.03.2002
beobachten
merken

Norm

AVB für Dienstverträge bei den österreichischen Bundesbahnen §24
AVB für Dienstverträge bei den österreichischen Bundesbahnen §25

Rechtssatz

Die Bediensteten der österreichischen Bundesbahnen sind unabhängig von der Ernennung auf eine entsprechende Planstelle nach ihrer Tätigkeit zu entlohnen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116314

Im RIS seit

27.04.2002

Zuletzt aktualisiert am

24.08.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten