RS OGH 2002/4/9 14Os22/02 (14Os31/02)

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Veröffentlicht am 09.04.2002
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Norm

StPO §191 Abs1 A

Rechtssatz

Der Umstand, dass der einkommenslose und vermögenslose, wegen eines (erheblichen) Vermögensdelikts vorbestrafte Beschuldigte eine-beträchtliche-Kaution von 20 Mio S anbietet, legt den Verdacht nahe, dass die angebotene Kautionssumme aus einer gerichtlich strafbaren Handlung des Beschuldigten herrührt.

Entscheidungstexte

  • 14 Os 22/02
    Entscheidungstext OGH 09.04.2002 14 Os 22/02

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116264

Zuletzt aktualisiert am

03.09.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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