Norm
StPO §191 Abs1 ARechtssatz
Der Umstand, dass der einkommenslose und vermögenslose, wegen eines (erheblichen) Vermögensdelikts vorbestrafte Beschuldigte eine-beträchtliche-Kaution von 20 Mio S anbietet, legt den Verdacht nahe, dass die angebotene Kautionssumme aus einer gerichtlich strafbaren Handlung des Beschuldigten herrührt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116264Zuletzt aktualisiert am
03.09.2009