RS OGH 2002/4/9 14Os8/02, 14Os30/03

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.04.2002
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Norm

ARHG §19 Z1
MRK Art6 Abs1 II5c
MRK Art6 VI3
Auslieferungsvertrag Österreich - USA Art9

Rechtssatz

Ob die auszuliefernde Person trotz zeitweiliger Abwesenheit in einem nach den Kriterien des Art 6 EMRK fairen Verfahren schuldig erkannt wurde, die inhaltliche Antwort auf die in den Kompetenzbereich des Strafgerichtes fallende Frage also, hat am - grundrechtskonform interpretierten - österreichischen Strafverfahrensrecht anzuknüpfen. Wäre bei sinngemäßer Umstellung des Sachverhaltes ein in Österreich ergangener Schuldspruch nicht zu beanstanden, gilt dies auch im Verhältnis zum ersuchenden Staat.

Entscheidungstexte

Schlagworte

USA

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116268

Dokumentnummer

JJR_20020409_OGH0002_0140OS00008_0200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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