Norm
AngG §20 Abs3 I4Rechtssatz
Ob in der Vereinbarung deutschen Rechts, das keine Kündigungstermine kennt, eine zulässige Vereinbarung abweichender Kündigungstermine im Sinne des § 20 Abs 3 AngG zu erblicken ist, ist keine erhebliche Rechtsfrage.Ob in der Vereinbarung deutschen Rechts, das keine Kündigungstermine kennt, eine zulässige Vereinbarung abweichender Kündigungstermine im Sinne des Paragraph 20, Absatz 3, AngG zu erblicken ist, ist keine erhebliche Rechtsfrage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116320Dokumentnummer
JJR_20020418_OGH0002_008OBA00040_02V0000_001