RS OGH 2018/6/11 1Ob78/02f, 9ObA142/05f, 4Ob53/11i, 4Ob109/18k

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Veröffentlicht am 30.04.2002
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Rechtssatz

Bei der Beurteilung, ob der getätigte Aufwand notwendig oder nützlich war, ist auf den Zeitpunkt der Aufwendung abzustellen. (Hier: Abruf einer Garantie)

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116446

Im RIS seit

30.05.2002

Zuletzt aktualisiert am

08.08.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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