RS OGH 2002/4/30 1Ob64/02x

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Veröffentlicht am 30.04.2002
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Norm

ABGB §1440 Satz2 C

Rechtssatz

Hat der Beauftragte für den Auftraggeber eingenommene Geldbeträge an diesen herauszugeben, so steht einer Aufrechnung mit Gegenforderungen aus dem selben Vertragsverhältnis das Verbot des §1440 Satz2 ABGB jedenfalls dann nicht entgegen, wenn diese früher entstanden sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116432

Dokumentnummer

JJR_20020430_OGH0002_0010OB00064_02X0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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