Norm
ARB 1994 Art10 Pkt1Rechtssatz
Das in §158k VersVG statuierte freie Wahlrecht eines Rechtsanwaltes, das den Versicherungsnehmer vor Interessenkollisionen schützen soll, ist in Art 10 Pkt 1 bis 3 der ARB 1994 geregelt, die von der Sektion für die Rechtsschutz-Versicherung des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs als unverbindlich empfohlene Musterbedingungen angeboten wurden. Diese Bestimmungen wurden von den AKRB 1995 in Art10 Pkt1 übernommen.Das in §158k VersVG statuierte freie Wahlrecht eines Rechtsanwaltes, das den Versicherungsnehmer vor Interessenkollisionen schützen soll, ist in Artikel 10, Pkt 1 bis 3 der ARB 1994 geregelt, die von der Sektion für die Rechtsschutz-Versicherung des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs als unverbindlich empfohlene Musterbedingungen angeboten wurden. Diese Bestimmungen wurden von den AKRB 1995 in Art10 Pkt1 übernommen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116715Dokumentnummer
JJR_20020522_OGH0002_0070OB00032_02K0000_002