Norm
StPO §321 ARechtssatz
Eine Einflussnahme auf die Beweiswürdigung der Geschworenen im Rahmen der Rechtsbelehrung ist unter dem Aspekt der Nichtigkeitsdrohung des § 345 Abs 1 Z 8 StPO unbeachtlich.Eine Einflussnahme auf die Beweiswürdigung der Geschworenen im Rahmen der Rechtsbelehrung ist unter dem Aspekt der Nichtigkeitsdrohung des Paragraph 345, Absatz eins, Ziffer 8, StPO unbeachtlich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116640Im RIS seit
27.06.2002Zuletzt aktualisiert am
24.06.2025