Norm
ABGB §180a Abs1Rechtssatz
Das Fehlen einer übereinstimmenden Wohnadresse bzw des Vorliegens einer gemeinsamen Wohnung muss bei eigenberechtigten Vertragsschließenden eines Adoptionsvertrages für sich allein nicht schaden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116686Dokumentnummer
JJR_20020612_OGH0002_0070OB00102_02D0000_001