RS OGH 2017/2/23 2Ob142/01y, 2Ob30/10s, 2Ob231/16h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.06.2002
beobachten
merken

Rechtssatz

Wird ein Motorschlitten (Skidoo) auf Straßen mit öffentlichem Verkehr verwendet, dann sind auf ihn die Bestimmungen des EKHG anzuwenden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116495

Im RIS seit

20.07.2002

Zuletzt aktualisiert am

07.04.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten