Rechtssatz
Wird ein Motorschlitten (Skidoo) auf Straßen mit öffentlichem Verkehr verwendet, dann sind auf ihn die Bestimmungen des EKHG anzuwenden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116495Im RIS seit
20.07.2002Zuletzt aktualisiert am
07.04.2017