RS OGH 2002/6/20 6Ob302/01g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.06.2002
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Norm

ABGB idF vor dem GewRÄG §933 I
ABGB §1167
HGB §377 A
HGB §377 D

Rechtssatz

Nach Ablehnung der Verbesserung der rechtzeitig gerügten Mängel muss der Käufer oder Werkbesteller nicht noch einmal dieselben Mängel rügen, um seine Gewährleistungsansprüche zu wahren.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116613

Dokumentnummer

JJR_20020620_OGH0002_0060OB00302_01G0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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