Norm
ABGB §367 DRechtssatz
Die Erwerbsvoraussetzung "gegen Entgelt" in § 367 ABGB ist im Sinne bloßer Entgeltlichkeit des Erwerbsgeschäftes zu verstehen, weshalb ein bei Übergabe Gutgläubiger auch dann Eigentümer wird, wenn das Entgelt nur teilweise oder noch gar nicht gezahlt wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116643Im RIS seit
07.09.2002Zuletzt aktualisiert am
03.09.2014