RS OGH 2002/8/8 2Ob144/02v, 2Ob188/11b, 7Ob81/14h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.08.2002
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Norm

ABGB §367 D
ABGB §367 E

Rechtssatz

Die Erwerbsvoraussetzung "gegen Entgelt" in § 367 ABGB ist im Sinne bloßer Entgeltlichkeit des Erwerbsgeschäftes zu verstehen, weshalb ein bei Übergabe Gutgläubiger auch dann Eigentümer wird, wenn das Entgelt nur teilweise oder noch gar nicht gezahlt wurde.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 144/02v
    Entscheidungstext OGH 08.08.2002 2 Ob 144/02v
    Veröff: SZ 2002/101
  • 2 Ob 188/11b
    Entscheidungstext OGH 22.10.2012 2 Ob 188/11b
    Vgl; Beisatz: Dies gilt jedenfalls für den Erwerb im gewöhnlichen Betrieb eines Unternehmens. (T1); Bem: Ob der Rechtssatz im Hinblick auf diverse Meinungen im Schrifttum auch für den Erwerb vom Vertrauensmann weiterhin als gültig angesehen werden kann, wurde in der Entscheidung mangels Lösungserfordernisses nicht abschließend behandelt. (T2)
  • 7 Ob 81/14h
    Entscheidungstext OGH 04.06.2014 7 Ob 81/14h
    Auch; Beisatz: Rechtsprechung und überwiegende Lehre lassen es für die Annahme von Entgeltlichkeit im Sinn des § 367 ABGB (egal ob alte oder neue Fassung) genügen, dass ein Entgelt vereinbart wurde, mag es auch noch nicht bezahlt worden sein. (T3)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116643

Im RIS seit

07.09.2002

Zuletzt aktualisiert am

03.09.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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