Norm
ASGG §50 Abs1 Z1Rechtssatz
Dass ein Anspruch eines nicht vom Arbeitsverhältnis beteiligten Dritten gegen den Arbeitgeber dem Arbeitnehmer abgetreten wird, macht das über diesen Anspruch abzuführende Verfahren nicht zur Arbeitsrechtssache im Sinne des § 50 ASGG.Dass ein Anspruch eines nicht vom Arbeitsverhältnis beteiligten Dritten gegen den Arbeitgeber dem Arbeitnehmer abgetreten wird, macht das über diesen Anspruch abzuführende Verfahren nicht zur Arbeitsrechtssache im Sinne des Paragraph 50, ASGG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0089409Im RIS seit
07.09.2002Zuletzt aktualisiert am
26.07.2011