RS OGH 2018/1/24 4Ob169/02k, 3Ob232/17i

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Veröffentlicht am 20.08.2002
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Rechtssatz

Bei der Zuständigkeitsprüfung ist auch ein nur eventualiter erhobenes Vorbringen zu berücksichtigen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116701

Im RIS seit

19.09.2002

Zuletzt aktualisiert am

14.03.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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