RS OGH 2002/8/21 13Os83/02, 11NdS33/02

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.08.2002
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Norm

MedienG §40 Abs2
MedienG §41 Abs2

Rechtssatz

Die Rundfunkähnlichkeit elektronischer Dienste wie etwa Bildschirmtext, Teletext und Internet indiziert zwar die analoge Anwendung der §§ 40 Abs 2 und 41 Abs 2 erster Satz MedienG zur Schließung planwidriger Lücken in Ansehung der Bestimmung des Begehungsortes, der hieraus folgenden örtlichen und der sachlichen Zuständigkeit, rechtfertigt jedoch - mangels eines zusätzlichen Regelungsbedarfs - nicht auch die analoge Anwendung des § 41 Abs 2 zweiter Satz MedienG; die letztgenannte Gesetzesbestimmung ist auf Grund ihres spezifisch auf den Rundfunk zugeschnittenen Konzentrationszweckes und der damit verbundenen teleologischen Begrenzung einer Lückenschließung nicht geeignet, für die derzeit legistisch nicht erfassten, einer generellen regionalen Zuordnung entzogenen elektronischen Medien Auswirkungen zu entfalten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116761

Im RIS seit

20.09.2002

Zuletzt aktualisiert am

02.02.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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