RS OGH 2013/6/20 5Ob108/02x, 5Ob109/13k

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Veröffentlicht am 27.08.2002
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Norm

MRG idF vor dem 3.WÄG §2 Abs1
MRG idF 3.WÄG §2 Abs1

Rechtssatz

Schon aus der Urfassung des § 2 Abs 1 MRG ist zu schließen, dass die Vermietung eines Superädifikats durch dessen Eigentümer Hauptmietrechte verschafft.Schon aus der Urfassung des Paragraph 2, Absatz eins, MRG ist zu schließen, dass die Vermietung eines Superädifikats durch dessen Eigentümer Hauptmietrechte verschafft.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117163

Im RIS seit

26.09.2002

Zuletzt aktualisiert am

04.09.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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