Norm
EO §382b Abs3Rechtssatz
Der in § 382b Abs 3 EO verwendete Begriff "Verwandte in gerader Linie des Ehegatten" ist so auszulegen, dass Kinder des Ehegatten Angehörige im Sinn des § 382b Abs 3 EO bleiben, wenn dieser Elternteil stirbt.Der in Paragraph 382 b, Absatz 3, EO verwendete Begriff "Verwandte in gerader Linie des Ehegatten" ist so auszulegen, dass Kinder des Ehegatten Angehörige im Sinn des Paragraph 382 b, Absatz 3, EO bleiben, wenn dieser Elternteil stirbt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116995Dokumentnummer
JJR_20020827_OGH0002_0050OB00170_02I0000_002