Norm
RAO §10Rechtssatz
Eine Doppelvertretung nach § 10 RAO liegt nicht nur im Fall von bereits anhängigen Gerichtsverfahren vor, sondern auch dann, wenn aus einer Beratungstätigkeit der Anschein eines Frontwechsels entsteht.Eine Doppelvertretung nach Paragraph 10, RAO liegt nicht nur im Fall von bereits anhängigen Gerichtsverfahren vor, sondern auch dann, wenn aus einer Beratungstätigkeit der Anschein eines Frontwechsels entsteht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116766Im RIS seit
02.10.2002Zuletzt aktualisiert am
28.10.2022