RS OGH 2002/9/4 9Ob165/02h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.09.2002
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Norm

ABGB §869
ABGB §897

Rechtssatz

Die Vereinbarung des Zeitpunkts, zu dem der Vertrag mangels Bedingungseintritts als nicht abgeschlossen zu betrachten sein soll, betrifft unmittelbar die Wirksamkeit des Vertrages und stellt keine "Nebenbestimmungen" dar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116931

Dokumentnummer

JJR_20020904_OGH0002_0090OB00165_02H0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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