Norm
ABGB §869Rechtssatz
Die Vereinbarung des Zeitpunkts, zu dem der Vertrag mangels Bedingungseintritts als nicht abgeschlossen zu betrachten sein soll, betrifft unmittelbar die Wirksamkeit des Vertrages und stellt keine "Nebenbestimmungen" dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116931Dokumentnummer
JJR_20020904_OGH0002_0090OB00165_02H0000_001