RS OGH 2003/10/23 15Os98/02; 12Os48/03

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.09.2002
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Norm

SMG §28 Abs3 A
  1. SMG § 28 heute
  2. SMG § 28 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 144/2015
  3. SMG § 28 gültig von 01.01.2008 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2007
  4. SMG § 28 gültig von 01.10.2002 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 134/2002
  5. SMG § 28 gültig von 01.06.2001 bis 30.09.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2001
  6. SMG § 28 gültig von 01.01.1998 bis 31.05.2001

Rechtssatz

§ 28 Abs 3 erster Satz SMG enthält Qualifikationstatbestände zu Abs 2. Anders jedoch der zweite Satz leg cit. Handelt der Täter aus dem (hier kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung ausnahmsweise entscheidungswesentlichen, weil die Wahl des anzuwendenden Strafsatzes bedingenden) im zweiten Satz umschriebenen Motiv, kommt als Rechtsfolge der erhöhte Strafsatz für die im ersten Satz umschriebenen Qualifikationen nicht zur Anwendung; der Täter fällt unter den in Abs 3 als dort zweiten Strafsatz übernommenen Strafsatz von Abs 2 leg cit.Paragraph 28, Absatz 3, erster Satz SMG enthält Qualifikationstatbestände zu Absatz 2, Anders jedoch der zweite Satz leg cit. Handelt der Täter aus dem (hier kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung ausnahmsweise entscheidungswesentlichen, weil die Wahl des anzuwendenden Strafsatzes bedingenden) im zweiten Satz umschriebenen Motiv, kommt als Rechtsfolge der erhöhte Strafsatz für die im ersten Satz umschriebenen Qualifikationen nicht zur Anwendung; der Täter fällt unter den in Absatz 3, als dort zweiten Strafsatz übernommenen Strafsatz von Absatz 2, leg cit.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116846

Im RIS seit

05.09.2002

Zuletzt aktualisiert am

03.10.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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